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Neue Zürcher Zeitung Nr. 300 vom 28.12.98
Die jüngst gefällten Urteile im sogenannten Dopingprozess des
früheren DDR-Sports sind keine Form von Siegerjustiz. Davon ist
der Vorsitzende Richter der 34. Grossen Strafkammer des
Landgerichts Berlin, Hansgeorg Bräutigam, überzeugt. Gegenüber
dem Deutschlandfunk und dem Sender Freies Berlin verwahrte sich
der Jurist gegen Behauptungen, die Rechtsprechung habe sich im
Verfahren wegen Minderjährigen-Dopings politisch
instrumentalisieren lassen. Vielmehr setzten deutsche Gerichte
den Strafanspruch der DDR durch, der per Einigungsvertrag auf
die Bundesrepublik Deutschland übergegangen sei.
Erstmals nahm Bräutigam in dem Radiointerview ausführlich
Stellung zum sogenannten Doping-Pilotverfahren gegen sechs
Angeklagte der Schwimmsektion des ehemaligen SC Dynamo Berlin.
Der Prozess hatte am 18. März begonnen und war nach 42
Verhandlungstagen am 7. Dezember mit einem Schuldspruch gegen
den Arzt Bernd Pansold zu Ende gegangen.
Zahlreiche weitere Verfahren werden im neuen Jahr erwartet. Nach
Auffassung von Bräutigam kommt es bei Strafprozessen wegen DDR-
Dopings vornehmlich darauf an, Unrecht zu dokumentieren: Das ist
wichtiger als der eigentliche Strafanspruch. Bei Doping-
Straftaten handele es sich um Falle minderer Kriminalität.
Deshalb seien diese auch nicht verjährt. Die Vergabe von
Anabolika an minderjährige Athleten sei als Körperverletzung
strafbar, wenn sie zu einer Gesundheitsschädigung führt. Die im
Pilotprozess bei den Opfern nachgewiesenen Störungen im
Hormonhaushalt und die Gefahren durch Nebenwirkungen hätten
daher ausgereicht, den Eintritt einer Körperverletzung
festzustellen.
Bräutigam ist überzeugt, dass die Führungsschicht des DDR-
Sports ebenfalls auf die Anklagebank gehört. Dazu zählt auch der
langjährige Präsident des Deutschen Turn- und Sportbundes
(DTSB), Manfred Ewald. Angesichts der am 2. Oktober 2000
ablaufenden Verjährungsfrist könne es allerdings zeitlich knapp
werden, meinte der Jurist warnend- es gibt genügend prozessuale
Möglichkeiten, die Verfahren zu verzögern. Nach Ansicht von
Bräutigam muss die Berliner Gauck-Behörde weiterhin DDR-Unrecht
aufarbeiten. Die Dokumente des DDR-Staatssicherheitsdienstes
würden helfen, die Wahrheit aufzudecken und Klarheit zu
schaffen, nur so könne den Opfern Gerechtigkeit widerfahren. Es
wäre nicht im Interesse der Opfer, wenn diese Akten geschlossen
oder anonymisiert würden, sagte Bräutigam zum Schluss.
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